Formulare der Länder

Viele Bundesländer stellen allgemeingültige Formulare bereit, die in jeder Stadt und Gemeinde des jeweiligen Bundeslands anerkannt werden müssen.
Bitte lest die Formulare genau, bei einigen (z. B. NRW) gibt es nicht nur einen OptOut-Bereich (Widerspruch), sondern auch einen OptIn (Zustimmung zur Datenweitergabe).

Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Formular für Bayern

Formular für Berlin – ACHTUNG! Enthält auch Zustimmungen, nicht zu viel ankreuzen!

Formular für Bremen

Formular für Hessen

Formular für Mecklenburg-Vorpommern

Formular für Niedersachsen

Formular für Nordrhein-Westfalen – ACHTUNG! Enthält auch Zustimmungen, nicht zu viel ankreuzen!

Formular für Schleswig-Holstein

Kommentare

23 Kommentare für “Formulare der Länder”

  1. Nico on August 20th, 2009 17:46
  2. SimonimNetz on August 21st, 2009 03:03

    Das Formular für Berlin: http://www.berlin.de/ba-spandau/verwaltung/abt/fbe/infosystem.php?dienstleistung=65163

    Mit OptIn und OptOut. Könnt ihr eine Empfehlung geben, ob es irgendwo sogar sinnvoll ist, einen OptIn oder keinen OptOut zu geben?

    Wow, Bremen hat sogar eine Java-Anwendung dafür!

    Gruß,
    Simon.
    (ein JuPi)

  3. Pothe on August 22nd, 2009 21:29

    @Simon: OptIn ist nur Sinnvoll, wenn du etwas haben möchtest, z. B. einen Eintrag im Adressbuch. Ob das Sinn ergibt, muss jeder für sich wissen. Mir fällt aber irgendwie kein Grund dafür ein.

  4. joertsch on August 27th, 2009 11:00

    Da für Sachsen-Anhalt scheinbar noch kein Formular aufgefunden wurde (ich selber habe für meine Gemeinde noch überhaupt nichts Derartigs gefunden), hier ein Beispiel einer anderen Gemeinde in Sachsen-Anhalt:

    http://www.kabelsketal.de/content.asp?f=cont&page=394

    Dies könnte als Vorlage für einen Widerspruch dienen, wenn man sein Einwohnermeldeamt anschreiben möchte.

    Ansonsten findet sich hier das landesweit gültige Meldegesetz für Sachsen-Anhalt:
    http://st.juris.de/st/MeldeG_ST_rahmen.htm

  5. Chloe Villette on August 27th, 2009 17:01

    das formular für hamburg findet man auf der seite
    http://www.hamburg.de/formulardownload/
    und trägt den namen
    “Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskunft Internet”

    allerdings scheint es in hamburg kein formular gegen verschiedene auskunftssüchtige gruppierungen zu geben, sondern nur einzig für eine internetauskunft an privatpersonen.

    ob das ausreicht scheint daher fraglich.

  6. Pothe on August 28th, 2009 08:38

    Wie das immer so ist, man kontrolliert einige Meldegesetze der Länder, aber Hamburg stellt eine Ausnahme dar: Hier sieht das Meldegesetz nach erster, grober Prüfung (scheinbar) keine Übermittlung an Adressbuchverlage mehr vor. Wir werden das Hamburger MG aber noch mal genauer prüfen, was überhaupt zulässig ist und gegen was Widespruch eingelegt werden muss. Bitte habe Verständnis dafür, dass diese Prüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt.

  7. smokey42 on August 31st, 2009 23:16
  8. Dirk on September 4th, 2009 09:42

    Für Magdeburg:

    http://www.magdeburg.de/index.phtml?La=1&sNavID=698.120&mNavID=115.9&ffmod=baf&object=baf|37.29.1.2008-12-11T13:30:24&FID=37.29.1.2008-12-11T13:30:24

  9. alex on September 4th, 2009 19:45

    für bayern:

    http://formulare.bayern.de/bw/G1060_Antrag_auf_Auskunfts_Uebermittlungssperre.pdf

    falls der link verkrüppelt wird (also für die die nich copy & paste machen wollen ;) )

    http://bit.ly/1JiF59

  10. pirat#6484 on September 6th, 2009 13:54
  11. un.known on September 11th, 2009 00:26

    berlin:
    http://www.berlin.de/buergeramt/formulare/?path=/meldeangelegenheiten

    .. ganz unten, getarnt als formular mit dem titel: “Zustimmung zur Datenübermittlung”

    gut nacht

  12. Wayne … » Blog Archive » Wahlen: Die Grünen und der Datenschutz on September 12th, 2009 08:44

    [...] mal, sie haben die Adresse von der Stadt – Stichwort Opt-Out-Day. Das passende Formular (gibts hier oder bei der Stadt) fülle ich die Tage jetzt auch noch aus. Aber vielleicht gibt es ja doch noch [...]

  13. Kohlrabi on September 14th, 2009 19:59

    Ist natürlich nicht so toll, dass man hier zum Kommentieren seine E-Mail-Adresse angeben MUSS. Wollte eigentlich nur mitteilen, dass bei mir das schleswig-holsteinische Formular falsch erscheint, die Checkboxen sind alle ca. 1.5cm zu tief.

  14. steini on September 15th, 2009 17:45
  15. Fritjof on September 16th, 2009 18:51

    Hier gibt’s das Formular für Stuttgart:

    http://www.stuttgart.de/img/mdb/form/4593/47664.pdf

  16. Fritjof on September 16th, 2009 18:56

    Das Formular für Stuttgart gibt’s hier:

    http://www.stuttgart.de/img/mdb/form/4593/47664.pdf

  17. Fritjof on September 16th, 2009 19:08

    Wäre nett, wenn es einen Hinweis gäbe, dass Kommentare erst freigeschaltet werden müssen, den auch Leute sehen, die Cookies deaktiviert haben… ;-)

  18. Patrick on September 16th, 2009 20:51

    Hallo, fuer Thueringen sehe ich kein Formular! Heisst dass, dass dieses Bundesland die Daten entsprechend des Datenschutzgesetzes _nicht_ weitergibt? Vermutlich jedoch werden die Daten genauso missbraucht und die Behoerde hat sich nicht einmal Gedanken ueber etwaige Widersprueche gemacht… In diesem Fall waere es schoen, eine Art “allgemeine Vorlage” zum Widerspruch der Datenauskunft bei der Meldebehoerde herunterladen zu koennen…

  19. Tanja on September 16th, 2009 21:26
  20. anno nym on September 16th, 2009 23:22

    Der Grammatikfehler in dem NRW-Bogen ist peinlich. :(

    Ich erhebe WIDERSPRUCH gegen die Weitergabe meiner Daten
    (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift)
    Ȟ an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im
    Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen; § 35 Abs.1 MG NRW

    Fehler:

    an Parteien, Wählergruppen und andere*n* Träger*n* von Wahlvorschlägen

    Richtig wäre:

    an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen…

    Trotzdem Danke für diese tolle Aktion. :)

    Anm.: Das ist das offizielle NRW-Formular, stammt also nicht von uns (obwohl auch wir nicht fehlerfrei sind, so ist das mal nicht)

  21. hans on September 17th, 2009 13:20

    was hat es denn mit punkt 2 im bayrischen formular auf sich:
    Auskunftsseprren für die eine begründung erforderlich ist:
    muss ich ich da ne begründung reinschreiben weshalb ich letztendlich ne auskunftssperre erteile? oder geht es da um die sperre von begründetetn auskünften, weil zum beispiel meine krankenkasse wissen will, ob ich noch in meinem wohnort gemeldet bin?
    ich checks nicht, bitte helft mir auf die sprünge!!!

  22. Torben on September 17th, 2009 17:21

    Ich habe hier in Rheinland Pfalz ein formloses schreiben (von der piratenpartei-seite) mitgenommen. war kein Problem. Ich habe dort auch ein Formular für RLP bekommen und mitnehmen dürfen. Bei Bedarf kann ich das gerne mal scannen und zuschicken.
    Gruß Torben

  23. bürgerfrank on September 22nd, 2009 15:23

    ICh habe das Formular für Bayern an mein Einwohnermeldeamt geschickt. Heute bekam ich die Antwort:
    Zitat:
    “…..anbei übersenden wir Ihnen den Auszug aus Artikel 7, Meldeg Kommentar in Kopie zur Kenntnis. Wie Sie daraus ersehen können, ist es uns ledier nicht möglich Ihrem Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten für Zwecke der Direktwerbung zu entsprechen da wir nach Artikel 31, Absatz1 verpflichtet sind……”

    Ich bin fassungslos!
    Hat jemand aus Bayern ähnliche Erfahrungen?
    Was kann ich denn nun tun?

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